
BEG EM Förderung der Heizungsanlage (KfW)
Sie möchten Ihre alte Heizung gegen eine neue Wärmepumpe austauschen?
Dann ist eine Förderung über die BEG-Einzelmaßnahmen möglich.
Wer kann einen Antrag stellen?
- EFH-Eigentümer (Selbstnutzende und Vermietende eines Einfamilienhaus)
- Eigentümer MFH, WEGs (Mehrfamilien Haus, Wohnung Eigentümer Gemeinschaft)
- Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, gewerbliche Antragsteller, Contractoren
Wie wird der Heizungstausch jetzt gefördert?
- Basisförderung (30 Prozent)
Diese Förderung gibt es für alle Verbraucher. Sie gilt für diejenigen, die einen fachgerechten Heizungstausch durchführen lassen. Es muss auf eine neue, förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie umgestellt werden.
- Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent)
Dieser Bonus kommt obendrauf. Dies gilt, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung ersetzt. Es gilt auch, wenn sie eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) ersetzt. Wichtig: Die alte Heizung muss funktionsfähig sein, um den Bonus zu erhalten. Sie sollten den Heizungstausch also nicht unnötig hinauszögern!
- Einkommensabhängiger Bonus (30 Prozent)
Dieser neue Bonus wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Nachgewiesen wird das Einkommen über den Steuerbescheid des Finanzamts.
- Effizienzbonus (5 Prozent)
Dieser Bonus ist mit dabei. Die Wärmepumpe nutzt ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel wie R-718 (Wasser) oder R-744 (Kohlendioxid). Alternativ werden besonders effiziente Wärmequellen wie die Geothermie erschlossen.
- iSFP Bonus (5 Prozent)
Dieser in Höhe von fünf Prozent ist für Effizienz-Einzelmaßnahmen der BEG-EM.
Wichtig: Die Förderung ist auf maximal 70 Prozent Zuschuss gedeckelt. Es werden Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt, Sie erhalten also maximal 21.000 Euro Förderung.
Wo und wie stelle ich einen Antrag?
Ab dem 1. September 2024 gilt: Erst Antrag stellen, dann mit den Maßnahmen beginnen!!! (Bei nicht Beachtung, riskieren Sie die Ablehnung des Antrags)
Der Antrag wird online bei der KfW gestellt. Reguläres Verfahren:
- An Sanitär-/ Heizungs-/ Klimatechnik-Fachunternehmen wenden und auf Wunsch nach Förderung ansprechen und Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen. Dieser muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Zudem ist erforderlich, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist
- Im Kundenportal der KfW „Meine KfW“ registrieren, Zuschuss beantragen und den Erhalt der Zuschusszusage abwarten, bevor der Auftrag vergeben wird!!
- Vorhaben nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen. Hinweis: mit der Umsetzung darf auf eigenes Risiko auch direkt nach der Antragstellung bereits vor der Zusage begonnen werden
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expertin bzw. -Experten erstellen lassen
- Sich identifizieren, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten
Kann ich über die BEG-Förderung auch andere Maßnahmen abrechnen?
- Im Rahmen der Heizungstausch-Förderung erhalten Sie maximal 70 Prozent Zuschuss für den Einbau einer zukunftsweisenden Wärmepumpe von der KfW.
- Zusätzlich können Sie, sofern Ihr aktuelles Heizsystem nicht älter als 19 Jahre ist, auch eine Heizungsoptimierung vom BAFA fördern lassen. Diese Maßnahmen werden mit 15 Prozent, bzw. 20 Prozent bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) gefördert. Dazu gehört unter anderem der Austausch von Heizkörpern für das bestehende Heizsystem. Diese Maßnahme steigert gleichzeitig die Effizienz der aktuellen Anlage. Außerdem stellt sie einen wichtigen Schritt hin zur Wärmepumpe dar. Denn je besser die aktuellen Heizkörper dimensioniert sind, desto leichter gelingt der Umstieg auf eine Wärmepumpe.
- Über die Heizungsoptimierung dürfen Sie maximal 60.000 Euro Investitionskosten ansetzen, mit einem ISFP erhalten Sie also maximal 12.000 Euro Förderung (20 Prozent der Investitionskosten).
hier Ihren Antrag bei der KfW stellen: https://meine.kfw.de/

