Ein Energiepass für ihre Immobilie
Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 wurde der Energieausweis im Neubau Pflicht. Beim Verkauf oder der Vermietung von bestehenden Immobilien musste auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Mit der Novellierung der EnEV im Jahr 2013 wurde auch bei Bestandsgebäuden die Vorlage zur Pflicht. Ziel ist es, dass Immobilienbesitzer dazu beitragen, den Energieverbrauch von Häusern in Deutschland merklich zu senken.
Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Auch die Unterlassung von Angaben in Immobilienanzeigen oder fehlerhafte Angaben können nach § 108 GEG mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Für die Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgelder sind in den meisten Bundesländern die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig.
Der Energiepass beschreibt den Wärmehaushalt ihrer Immobilie. Hier kann man zwei Herangehensweise betrachten. Den Verbrauch an Energie den Sie als Nutzer des Hauses verbrauchen. Hier wird Ihr persönlicher Energieverbrauch ihrer Heizung und warm Wasser betrachtet.
Oder rechnerisch, nach DIN, den Bedarf an Energie der benötigt wird, damit Ihre Immobilie ein Wohlfühlklima bietet.
Daher kann man zwischen dem Verbrauch– und dem Bedarfsausweis unterscheiden.
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser der Gebäudenutzer wieder. Er stellt also den Nutzerspezifischen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Der Verbrauchsausweis wird auch Energieverbrauchsausweis, verbrauchsbasierter / verbrauchsorientierter Energieausweis genannt.
- „Tatsächlicher“ Verbrauch
- Nutzungsabhängig
- Regelmäßig erstellbar
- Kostengünstiger
Beim Bedarfsausweis wird ein komplettes Gutachten zur Energieeffizienz erstellt. Kennwerte für den Energiebedarf werden berechnet. Dies erfolgt auf der Grundlage von Baujahr und Bauunterlagen, wie Gebäudetyp und Adresse. Weitere Faktoren sind die Anzahl der Wohnungen und die Gesamtwohnfläche. Auch technische Gebäude- und Heizungsdaten werden einbezogen. Das bedeutet ein Vorort Termin ist meist unumgänglich. Dabei werden die Gebäudedaten und die Wärmeleitfähigkeiten aller Bauteile, Außenwandmaße, Heizungskennwerte, Bauteilinformationen (Dach, Fenster, Außenwand) aufgenommen. Daher ist dieser Umfangreicher und kostenintensiver. Er zeigt ihnen aber auch, an welchen Stellen sich im Haus für sie noch Modernisierungsmöglichkeiten bieten.
Kurz: Der Energiebedarfsausweis bildet ab, wie viel Energie ein Gebäude unter standardisierten Nutzungsbedingungen benötigt.
- Übersicht der Energieeffizienz
- „berechneter“ Verbrauch
- Nutzungsunabhängig
- für 10 Jahre gültig
- Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Wird ein Energieausweis für ein Haus benötigt ist es oft sinnvoll diesen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans erstellen zu lassen. Dieser wird zu knapp 80 Prozent gefördert. Dadurch ist er nicht nur finanziell attraktiv. Er hat auch einen weit höheren Informationsgehalt für die Immobilieneigentümer. Außerdem informiert er diese über sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen.
Kosten für einen Verbrauchsausweis
Der Energieverbrauchsausweis ist mit Preisen ab etwa 130,00 € die deutlich günstigere Variante. Allerdings ist der Verbrauchsausweis nicht mehr für alle Gebäude möglich.
Vorteil: Die Datenerhebung ist in der Regel wesentlich einfacher und weniger fehleranfällig. Deshalb ist der Verbrauchsausweis auch oft die billigere Variante. Die gemessenen Verbrauchszahlen werden über so genannte Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Dies hat den Effekt, dass zum Beispiel besonders harte Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung des Gebäudes führen.
Nachteil: Die Kennwerte sind abhängig vom individuellen Heiz- oder auch Lüftungsverhalten der Bewohner und davon, wie oft sie anwesend sind. Leerstände im Gebäude oder die Anzahl der im Gebäude wohnenden Personen werden nicht erfasst. Das kann die Ergebnisse verfälschen.
Ist für Ihr Wohngebäude ein Verbrauchsausweis möglich?
Der verbrauchsorientierte Energieausweis darf nur noch für bestimmte Gebäudetypen erstellt werden. Die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist nur dann möglich, wenn Sie eine der drei folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten können.
- Verfügt Ihr Gebäude über mindestens 5 Wohneinheiten oder
- wurde der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt oder
- entspricht das Gebäude mindestens dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchV) vom 11.08.1977?
Kosten für einen Bedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis ist mit Preisen ab etwa 300.00 € kostenintensiver bietet ihnen aber mehr Informationen über ihre Immobilie. Gerade im Hinblick des neuen Gebäudeenergie Gesetztes welches gerade für Immobilien im Bestand einige Änderungen der Wärmegewinnung beschreibt. Haben sie dann eventuelle Plichten die sie demnächst umsetzten sollten.
Vorteil: Die berechneten Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner.
Nachteil: Die Genauigkeit des Ausweises hängt stark davon ab, wie exakt die Person die Daten erhebt. Auch der Aufwand, den die Person betreibt, beeinflusst die Aussagekraft. Preisgünstige Angebote können daher weniger genau ausfallen.
Gültigkeit eines Energiepasses
Egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum. Seine Registrierungsnummer wurde kostenpflichtig am Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beantragt und in der GEG-Registrierstelle eingetragen. Das Ausstellungsdatum und das Gültigkeitsdatum finden Sie auf dem ersten Blatt des Energieausweises. Sollte der Energieausweis abgelaufen sein, müssen Sie, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, einen neuen Ausweis beantragen.
Zusammengefasst
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes. Er verpflichtet Eigentümer jedoch nicht, die Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften umzusetzen oder sonstige Modernisierungen vorzunehmen. Auch das GEG selbst fordert nur in wenigen Fällen eine Nachrüstung.
Aber: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung ist es ratsam, als Eigentümer eines Gebäudes mit hohem Energiebedarf eine energetische Sanierung vorzunehmen. So verbessern Sie die Bewertung im Energieausweis. Denn damit können Sie nicht nur die Heizkosten reduzieren. Sie können auch den Wert der Immobilie steigern. Dies verbessert die Vermietungs- oder Verkaufschancen.
Primär-,Endenergie
Als Primärenergie wird die ursprünglich aufgewendete, gesamte fossile Energiemenge bezeichnet. Dabei werden auch Verluste mit einbezogen, die durch den Abbau, die Lieferung und die Verarbeitung des Energieträgers entstehen. Der Primärenergiekennwert (PE-Kennwert) bildet die gesamte Kette der Energiebereitstellung ab. Dies reicht, je nach Brennstoff, von der Ölquelle, dem Bergwerk oder dem Baum bis zur Heizung. Er zeigt die Umweltauswirkungen des Hauses an und ist vor allem im Hinblick auf den Klimaschutz von Interesse.
Bei der Betrachtung der so genannten Endenergie wird nachträglich berücksichtigt, ob regenerative Energieträger genutzt werden. Beispiele dafür sind die Sonne oder Holz als nachwachsender Rohstoff. Diese stehen entweder ohne großen Aufwand für Bohrung, Transport und Aufbereitung zur Verfügung oder binden beim Nachwachsen das Treibhausgas CO2.
Wird das Haus mit regenerativen Energien beheizt, ist der Primärenergiekennwert (PE-Wert) in der Regel kleiner, also besser als der Endenergiekennwert. Bei fossilen Brennstoffen wie Öl oder Erdgas ist der PE-Kennwert immer größer als der Endenergiekennwert. Der Gesamtwert für die Primärenergie des Gebäudes kann größer oder kleiner sein als der Endenergiekennwert. Dies hängt von den kombinierten Brennstoffen ab. Es hängt auch vom Anteil dieser Brennstoffe in der Energieversorgung ab. Ein guter PE-Kennwert allein muss aber nicht bedeuten, dass eine gute Bilanz vorliegt. Ein Haus mit einer Pelletheizung kann leicht einen guten Primärenergiekennwert erreichen. Bei unzureichender Wärmedämmung verursacht es dennoch Energiekosten wie ein Haus mit schlechterer Bewertung.
Wichtig zu wissen wenn Energieausweis verglichen werden.
Berechnungsunterschiede der DIN 4701-10 zu der DIN V 18599
Hier ist es wichtig zu erwähnen.
Die Endenergie in der DIN 4701-10/4108-6 bezieht sich auf den Heizwert ohne Hilfsenergie.
Nach DIN 18599 aber bezieht die Endenergie sich auf den Brennwert.
Dadurch können diese beiden Werte nicht 1:1 verglichen werden.
Durch diesen Unterschied ist es in der 18599-Berechnung möglich, dass bei Öl/Gas die Primärenergie niedriger ist, als die Endenergie.
Primärenergie = Endenergie * Primärenergiefaktor


