Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist der Verwendungsnachweis online zu aktivieren. Ein Verwendungsnachweis dient dem Nachweis der korrekten Verwendung. Es betrifft die zugesagten Fördermittel für eine Maßnahme oder ein Projekt. Nach der Umsetzungsphase erfolgt daher die Einreichung eines quantitativen als auch qualitativen Berichts.
Die Bewilligungsbehörde kann den Verwendungsnachweis voll prüfen oder sich auf Stichproben beschränken. Sie kann Belege, Ergänzungen oder Erläuterungen verlangen und örtliche Erhebungen durchführen.
Folgende Unterlagen sind für die Verwendungsnachweisprüfung erforderlich (nach Durchführung) aktualisierte Effizienzhaus- oder Effizienzgebäudeberechnung (Energieberater)
. aktualisierte detaillierte Nachweise – Nachweise über Wärmebrücken (Energieberater)
. Dokumentation der Prüfung der förderfähigen Maßnahmen (Energieberater)
. Dokumentation zum Gebäudeenergieausweis (Energieberater)
. Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben der DIN 4108-2 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz (Energieberater)
. Fachunternehmererklärung, die durch den jeweils verantwortlichen Handwerker auszufüllen und zu unterschreiben ist. Bestätigung durch Handwerker zum Aufbau und der Art der Dämmung, bzw. bei Fenstern und Türen (Sie als Auftragsgeber)
. Herstellernachweise der energetischen Eigenschaften, insbesondere bei Dämmmaßnahmen zu den Bemessungswerten der Wärmeleitfähigkeit der verbauten Materialien bzw. den U-Werten bei Fenstern / Türen / Toren (Beispiel: Herstellerdeklaration, Produktdatenblätter, Lieferscheine) – (Sie als Auftragsgeber)
. Bestätigung durch Handwerker der Einhaltung der Anforderungen an luftdichten Einbau (Sie als Auftragsgeber)
. Herstellernachweis zu dem Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung“ (wenn vorhanden) – (Sie als Auftragsgeber) Zertifikat und Messprotokoll zur Luftdichtheitsmessung (bei der Durchführung eine Luftdichtheitsmessung) – (Sie als Auftragsgeber)
. VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich (Sie als Auftragsgeber)
. (Sie als Auftraggeber) Nachweis der Ausgaben der durchgeführten Investition sowie für Planung und Ausführung mittel
– tabellarischer Belegübersicht, in der die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind. Aus dieser Belegliste müssen Datum, Zahlungsempfänger sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.
– Rechnungen: Es sind die tatsächlich realisierten Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer anzugeben. Bei einer Vorsteuerabzugsberechtigung dürfen nur die Netto-Kosten angesetzt werden. Skonti sind anzugeben, auch wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden. Rabatte sind ebenfalls anzugeben.
. Durchnummerierte Kopien der Rechnungen der F&E-Einrichtung(en) – oder mehrere Teilrechnungen.

